Stadt Trier - Standesamt
2019-6-26 · Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren.